Lennart Jung
Lennart Jung | 30. September 2020
Cookies DSGVO

Cookie Consent Management und Analytics

Wie verträgt sich Online Marketing mit Datenschutz? Welche Möglichkeiten gibt es ein Consent Management System mit Tools wie Google Analytics abzustimmen? Die Antwort auf diese Fragen finden Sie in diesem Beitrag.

Wie hat sich seit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die Datenerhebung geändert?

Die DSGVO hat seit ihrer Inkrafttretung im Mai 2018 vielen Webseitenbetreiber*innen Kopfzerbrechen bereitet. Die Regelung ließ viel Spielraum für Interpretation und gab wenig an die Hand, um den Übergang zum Datenschutzkonformen Tracking zu erleichtern, wodurch bei Webseitenbetreiber*innen oft ein ungutes Gefühl der Unsicherheit zurückblieb.
Im Folgenden werden wir verschiedene Möglichkeiten unter die Lupe nehmen, das Tracking auf Ihrer Webseite DSGVO konform zu gestalten und dabei auf die technischen Vorgehensweisen eingehen, die das möglich machen.

Was bedeutet in diesem Zusammenhang „Tracking“?

Mit Tracking bezeichnen wir grundsätzlich alle Tools, die das Verhalten der Nutzer*innen nachverfolgen und in Form von Daten festhalten. Ob es sich bei diesen Daten um z.B. demographische Daten wie Alter und Geschlecht oder um Umsätze in Onlineshops handelt, oder ob diese Daten zur reinen Analyse, zur Verbesserung der eigenen Webseite oder zu Marketingzwecken wie im Remarketing verwendet werden, spielt dabei im ersten Schritt keine Rolle.
Tools, die zu besagtem Zwecke der Nachverfolgung Cookies setzen sind von der DSGVO betroffen und dürfen laut ihr nur nach expliziter Zustimmung der Nutzer*innen verwendet werden. Dazu zählen unter anderem Google Ads und Analytics, oder Trackingpixel von z.B. Facebook oder AdForm.

Wie kann diese explizite Zustimmung abgefragt werden?

Die Änderung bezüglich der Zustimmung bedeutet vor allem eines: Eine einfache Inkenntnissetzung reicht nicht mehr aus. Ein Pop-up oder Banner, das nur darüber informiert, dass Cookies gesetzt werden und keine Möglichkeit bietet dem zu widersprechen ist also nicht DSGVO-konform.
Webseitenbesucher*innen muss eine Option gegeben werden das Setzen von Cookies zu verhindern. Ausgenommen von dieser Pflicht sind notwendige Cookies, ohne die Kernfunktionen der Webseite nicht mehr funktionieren würden. Was in diese Kategorie fällt ist zwar zum Teil offen für Interpretation, die zuvor erwähnten Tools gehören aber keinesfalls dazu.

Die von Ihnen angebotenen Optionen können hier unterschiedlich sein, wodurch Ihnen ein gewisser Spielraum zur Individualisierung Ihres Cookie-Banners bleibt. So können Sie anbieten, dem Tracking pauschal zuzustimmen oder aber zu widersprechen und nur notwendige Cookies zu verwenden. Oder Sie geben den Nutzer*innen die Entscheidung in die Hand, ob sie bestimmte Cookies zulassen wollen. Oft genutzt wird für letzteres die Aufteilung in Statistik- und Marketing-Cookies. Somit könnten Ihnen Daten zur statistischen Analyse zur Verfügung gestellt werden, ohne jedoch eine Nachverfolgung oder das Ausspielen von Remarketing-Maßnahmen zu gestatten.

Auf welche Weise kann ich das Consent Management auf meiner Webseite umsetzen?

Glücklicherweise gibt es viele Ansätze, um Ihre Webseite DSGVO-konform zu machen. Die Möglichkeiten reichen von kostenlosen Plugins für z.B. WordPress über ausgereifte, abhängig von der Größe Ihrer Webseite, kostenpflichtige Tools bis hin zu selbstprogrammierten Lösungen. Welche Vorgehensweise für Ihre Webseite am besten geeignet ist hängt neben der Größe Ihrer Webseite auch davon ab welche Möglichkeiten Sie Ihren Nutzer*innen bieten wollen und ob Ihr Tracking die nötigen Voraussetzungen erfüllt.

Viele kostenlose Tools oder Plugins beschränken sich darauf das Tracking pauschal zuzulassen oder zu blockieren. Wenn Sie eine Unterteilung in zum Beispiel die Kategorien Statistik und Marketing verwenden wollen bietet es sich an ein Tag Management System wie den Google Tag Manager mit einzubeziehen. Besonders in Verbindung mit kostenpflichtigen Tools kann die Einbindung mit dem Tag Manager sehr granular umgesetzt werden. Eine Unterscheidung der statistischen Funktionen von Analytics und der Werbefunktionen, die über Zielgruppenbildung eine Verwendung der Daten für Anzeigentargeting in Google Ads ermöglicht, kann dadurch ebenfalls realisiert werden. Ohne diese Unterscheidung bewegen Sie sich in diesem Bereich in einer Grauzone.

Wie funktioniert die Umsetzung mit dem Google Tag Manager?

Die technische Grundlage bei Verwendung des Tag Managers bildet das Speichern der Cookie-Zustimmung in einer Weise, die vom Tag Manager auslesbar ist. So kann der Status auf verschiedenste Weisen wie „cookies=true“ oder „statistics=true;marketing=false“ oder „consent_status=statistics|marketing“ (oder, oder, oder…) in einem 1st Party Cookie (gesetzt von Ihnen, es werden keine Daten o.Ä. an Google weitergegeben) oder in einer Data Layer Variablen gespeichert werden. Beides kann anschließend zum Aktivieren oder Blockieren der sogenannten Trigger genutzt werden, anhand derer der Tag Manager „entscheidet“ wann welches Tag gefeuert werden soll oder darf.
Ein Beispiel: Ein*e Nutzer*in gibt beim Aufruf der Startseite die Zustimmung zu Statistik-, jedoch nicht zu Marketing-Cookies. Diese Auswahl wird in der Consent-Variable gespeichert. Bevor die Tags „Google Analytics Seitenaufruf“ und „Facebook Remarketing Pixel“ jetzt gefeuert werden, liest der Tag Manager die entsprechende Consent-Variable aus und gestattet, bzw. blockiert das Ausführen der Tags. Aufgrund des (nicht) gegebenen Consents wird das Google Tag gefeuert, das Facebook Tag allerdings nicht.

Klickkonzept ist Ihr Partner für die Umsetzung von Cookie Consent Management

Egal ob Sie endlich DSGVO-konform werden oder Ihre Consent Management Lösung verfeinern wollen, unser Digital Analytics Team hilft Ihnen bei der Ausarbeitung und Umsetzung auf Ihrer Webseite.

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